Arbeiten an der Montessori-Schule Münster

Warum gibt es die Montessori-Grundschule und die Montessori-Gesamtschule Münster?

Das Recht zur Errichtung von Schulen in freier Trägerschaft wird durch Artikel 7 Absatz 4 des Grundgesetztes ausdrücklich gewährleistet. Die Montessori-Grundschule Münster wurde 2006 eröffnet, 2009 folgte die Eröffnung der Montessori-Gesamtschule Münster (Gesamtschule der Sekundarstufe I). Die Gründungsinitiative bestand vor allem aus Pädagog*innen, die einen Ort des gemeinsamen Lebens und Lernen im Sinne der Montessori-Pädagogik in Münster errichten wollten.

Beide Schulen haben sich in der Vielfalt der Münsteraner Schullandschaft fest etabliert.

 

Wer betreibt die Montessori-Grundschule und die Montessori-Gesamtschule Münster?

Träger der Montessori-Grundschule Münster und der Montessori-Gesamtschule Münster und Arbeitgeber aller Lehrer*innen ist der gemeinnützig anerkannte Verein Montessori-Schule Münster e.V. Beide Schulen sind staatlich anerkannte Ersatzschulen und erfüllen somit einen öffentlichen Bildungsauftrag. Als freier Träger sind wir, anders als kommunale Schulträger, für das Lehrpersonal und für die konzeptionelle Gestaltung verantwortlich.

 

Welche Lehrer*innen arbeiten an der Montessori-Grundschule und die Montessori-Gesamtschule Münster?

An der Montessori-Grundschule und die Montessori-Gesamtschule Münster arbeiten überwiegend Grund-, Gesamtschul- und Förderlehrer*innen, die die staatliche Lehrerausbildung mit dem 1. und 2. Staatsexamen abgeschlossen haben. Seit vielen Jahren bilden wir in der Grund- und der Gesamtschule auch Referendar*innen aus. Unsere Lehrer*innen haben bereits das Montessori-Diplom oder das Montessori-Zertifikat erworben oder besuchen berufsbegleitend einen Kurs.

 

Kann ich als Beamte*r an der Montessori-Grundschule und die Montessori-Gesamtschule Münster arbeiten?

Ja. Als Beamte*r können Sie sich für die Arbeit an einer Ersatzschule beurlauben lassen. Die bis dahin erworbenen Pensionsansprüche und auch Ihr Status bleiben somit erhalten und Sie haben durch die Beurlaubung keine Nachteile hinsichtlich Ihrer Pension.

Für die Zeit der Beurlaubung gehen Sie mit uns ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis ein und werden nach dem TV-L Lehrer bezahlt. Von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht sind Sie in dieser Zeit befreit. Weiterhin wechseln Sie in eine gesetzliche Krankenversicherung, für Ihre Rückkehr in die private Krankenversicherung schließen Sie für sich und ggf. weitere Angehörige eine Anwartschaft ab. Schon seit 2006 beschäftigen wir immer wieder beurlaubte Beamte, die nach Beendigung ihrer Beurlaubung bei uns bleiben oder ins öffentliche Schulsystem zurückkehren.

Der Antrag auf Beurlaubung muss mindestens sechs Monate vor dem geplanten Beginn über den Dienstweg gestellt werden.

Auszug aus dem Schulgesetz NRW §103, Absatz 3  (3) Lehrerinnen und Lehrer an öffentlichen Schulen können ohne Dienstbezüge zur Dienstleistung an Ersatzschulen in Nordrhein-Westfalen beurlaubt werden. Die Zeit, während der eine ohne Dienstbezüge beurlaubte Lehrkraft an einer Ersatzschule tätig ist, ist bezüglich der Ruhegehaltfähigkeit einer Tätigkeit im öffentlichen Schuldienst gleichgestellt.

 

Zahlen wir als Privatschule grundsätzlich schlechter als öffentliche Schulen?

Nein. Die Situation der Lehrer*innen an privaten Schulen ist wirtschaftlich und rechtlich besonders geschützt. Die Personalkosten werden durch das Land NRW genehmigt und refinanziert. An der Montessori-Grundschule und die Montessori-Gesamtschule Münster werden Lehrer*innen nach dem Tarifvertrag der Länder (TV-L) bezahlt, so wie angestellte Lehrer*innen des Landes NRW. Sie profitieren zudem von der sehr guten Personal-, Raum- und Sachausstattung der Schule. Weiterhin ist das Mittagessen für alle Mitarbeiter*innen frei. Derzeit gibt es keine Planstellen, also verbeamtete Lehrkräfte.

 

Quellen: https://www.lehrcare.de/blog/faq-arbeit-an-privatschulen-%E2%80%93-fakten-chancen-risiken/ vom 13. Januar 2016