Elternvertreter*innen im Schuljahr 2024/2025
Daher ist die aktive Elternarbeit an unseren Schulen unverzichtbarer Bestandteil für eine vertrauensvolle und konstruktive Zusammenarbeit aller Beteiligten am Schulleben. Die Mitwirkung und Mitbestimmung in den schulischen Gremien, im Besonderen hier die Schulpflegschaft, der Schulausschuss und die Schulkonferenz, aber auch die freiwillige Mitarbeit in den verschiedenen Arbeitsgruppen bilden die zentralen Beteiligungsorgane für Eltern an unseren Schulen. Gremien und Arbeitsgruppen unterscheiden sich im Wesentlichen in ihrer Zusammensetzung.
Schul-(Eltern)pflegschaft: Sie setzt sich aus gewählten Elternvertreter*innen der Klassen zusammen.
Schulausschuss: Die Schulpflegschaft bildet mit den Vertreter*innen der Schulleitung, Vertreter*innen des Teams und des Schulträgers gemeinsam den Schulausschuss. Hier werden die zentralen Belange des Schullebens diskutiert und konstruktiv-kritisch begleitet. Dies geschieht natürlich auf der Basis der Vorgaben durch den Schulträger, dem die Richtlinienkompetenz obliegt.
Schulkonferenz: Einzelne benannte Mitglieder des Schulausschusses bilden das zentrale Beschlussgremium der Schule, die Schulkonferenz.
Darüber hinaus können sich Eltern in den verschiedenen Arbeitsgruppen engagieren oder werden über ihre Organe in einen Ausschuss entsendet.
Ziel ist es, die Lernpartnerschaft von Schule, Lehrer*innen , Eltern und Schüler*innen mit Blick auf die inhaltlich konzeptionelle Gestaltung und ein gemeinsames Schulleben voran zu treiben.
Fragen, Anregungen und kreative Ideen können dabei jederzeit über die Elternvertreter*innen , die Schulleitung oder auch über das pädagogische Teamdirekt kommuniziert werden.